Die rechtliche Bezeichnung des „Neuwagens“

Dass geschätzte 50 Prozent der in Deutschland verkauften Neuwagen rechtlich gesehen keine tatsächlichen Neuwagen sind, wissen viele der Autokäufer nicht.
Um tatsächlich als Neuwagen zu gelten, darf das Kraftfahrzeug keine unklaren Kilometerzahlen aufweisen. Darunter ist zu verstehen, dass nur die Kilometer berechtigt gezählt werden, die aufgrund von Verladen auf entsprechende Transporter, sowie das Bewegen innerhalb des Autohauses, rechtlich abgesichert sind.
Erscheinen darüber hinaus auf dem Kilometerzähler unklare Kilometerzahlen, die beispielsweise auf Probefahrten zurückzuführen sind, unterliegen diese keiner rechtlichen Grundlage und somit entfällt die rechtliche Bezeichnung des „Neuwagens“.
Weitere Beschädigungen, wie fehlende Pflege des Modells, Standschäden, aber auch ein Überschreiten des Alters von 12 Monaten nach Verlassen der Produktion sind Faktoren, wodurch der Anspruch an die Bezeichnung „Neuwagen“ normalerweise erlischt.

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jafeth - 24. Nov, 23:19

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Zuletzt aktualisiert: 24. Nov, 23:19

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